Verbot für öffentliche Sektion des umstrittenen Plastinators war rechtens

Im Rahmen der "Körperwelten-Ausstellung" in Berlin im Jahre 2009 hat das Verwaltungsgericht Berlin nun entschieden: Das Verbot für diese Schau des umstrittenen Plastinators Gunther von Hagens war rechtens. Denn nach dem Berliner Bestattungsgesetz dürfen Leichen grundsätzlich nicht öffentlich ausgestellt werden.
Und außerdem: Von Hagens fehlten wohl eindeutige Einwilligungen der beiden Verstorbenen, eines 74-Jährigen und einer 93-Jährigen.! Skandalös…

welt.de

 

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