Neues vom Ärztetag

"Anpassung" der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
Die Ärzteschaft will mehr Geld und für die Leichenschau die vierfache Gebühr abrechnen.

Aber die Kosten tragen nicht die gesetzliche oder die private Versicherung - die Rechnung für den letzten Arztbesuch geht an die Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen.
Die finanzielle Belastung wird damit steigen…

faz.net

 

Twitter Digg Delicious Stumbleupon Technorati Facebook Email
blog