Neues vom Ärztetag
"Anpassung" der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
Die Ärzteschaft will mehr Geld und für die Leichenschau die vierfache Gebühr abrechnen.
Aber die Kosten tragen nicht die gesetzliche oder die private Versicherung - die Rechnung für den letzten Arztbesuch geht an die Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen.
Die finanzielle Belastung wird damit steigen…