Jetzt ist es Recht: Ein Berliner Billigbestatter darf nicht länger mit einem Lockangebot von 499 Eur

Ein Berliner Billigbestatter darf nicht länger mit einem Lockangebot von 499 Euro werben, ohne auf Zusatzkosten für die Beisetzung hinzuweisen.

«Die Täuschung liegt darin, dass ein Grossteil des Publikums denkt, dass die verschiedenen Bestattungen tatsächlich für 499 Euro zu haben sind», sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Moritz. Der Billigbestatter, der bundesweit sechs Filialen betreibt und expandieren will, dürfe nicht ausschliesslich den Grundpreis von 499 Euro für eine anonyme Feuerbestattung anpreisen. Vielmehr müsse er die Zusatzkosten für die angebotenen Beisetzungsformen ausweisen, damit der Endpreis für den Kunden erkennbar sei.[...]
Der Geschäftsführer des Berliner Traditionsbestatters Otto Berg, Eberhard Pohle, der bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen seinen Billigkonkurrenten erwirkt hatte, sah sich durch den Vergleich bestätigt: „Die Werbung von Herrn Schneider ist nicht wahrhaft, denn es kostet ja am Ende nicht nur 499 Euro.“

morgenpost.de

Nun endlich hat mal einer einen "Schuss vor den Bug" bekommen: Die Verdummung und Vernebelung von Werbung nimmt zwar stetig zu, aber in dem sensiblen Bereich der Thematik "Bestattung" sollte es aufhören.

Tja, die Discounter und ihre Methoden…

tagesanzeiger.de

pr-inside.com

 

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