Äußerungen über Folgen von Bestattungen im Wald werden untersagt
Das Landgericht Frankfurt hat einem Natur- und Landschaftsplaner kritische Äußerungen zu Bestattungen in Wäldern untersagt. Er hatte unter anderem behauptet, bei der Bestattung von Urnen im Waldboden unter Bäumen würden toxische Stoffe - etwa Schwermetalle - freigesetzt.
In dem Urteil gaben die Richter der Unterlassungsklage der RuheForst GmbH statt.