Sterbehilfe: Wann soll das Leben enden?
Foto: Patrik Budenz
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch ein Grundsatzprozess zu Fragen der Sterbehilfe begonnen. Es geht um einen aufsehenerregenden Fall, um das Schicksal der Wachkomapatientin Erika Küllmer und des Anwalts Wolfgang Putz. Aber es geht auch um die ganz große Frage, die immer mehr Menschen in Deutschland beantworten müssen: Wie sollen meine Angehörigen sterben?
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit rund 3400 Heime und 3100 Pflegedienste vertritt, weist auf die "schwer auszuhaltende" Situation hin. "Die Pflegekräfte stecken in einem unglaublichen Gewissenskonflikt", sagt bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. Die Heime seien gesetzlich und vertraglich zu aktivierender Hilfe verpflichtet. "Und im selben Moment sollen sie lebensverlängernde Maßnahmen einstellen? Sie sollen einerseits waschen und pflegen, andererseits dem Patienten kein Wasser und keine Nahrung geben? Das ist unzumutbar", so Mauel.
Über das Ende des Lebens - oder besser: Die Beendigung des Lebens - berät nun der Bundesgerichtshof. Und könnte ein bahnbrechendes Urteil fällen