Nun ist es endgültig: Streichung des Sterbegeldes zum 1. Januar 2004 war korrekt

Jetzt ist es höchstrichterlich und amtlich: Wer gesetzlich krankenversichert ist, hatte ab dem 1. Januar 2004 keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld - das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

Die Abschaffung des Sterbegeldes wurde u.a. von Kommunen und Bestattern bezweifelt, denn die beiden Paragraphen 58 und 59, die das Sterbegeld regelten, erhielten einen neuen Inhalt, nämlich Regelungen zur Versorgung mit Zahnersatz. Diese Paragraphen traten jedoch erst zum 1. Januar 2005 in Kraft.
Doch das Bundessozialgericht entschied, dass die alten Paragraphen 2004 keine Gültigkeit mehr hatten.
Schade, schade…Da hat ja unsere Bundesgesundheitsministerin noch mal Schwein gehabt!

Ärztezeitung.de

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