LG Limburg: Pflegeheim darf im Heimvertrag kein bestimmtes Bestattungsunternehmen vorgeben

Wichtiges Urteil:

Das Landgericht Limburg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale den Betreiber eines Pflegeheimes verurteilt, es zu unterlassen, den Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Pflegeleistungen anzubieten, in denen ein für den Fall des Todes des Pflegeheimbewohners zu beauftragendes Bestattungsunternehmen vorgegeben ist (LG Limburg, Anerkenntnisurteil vom 23.05.2023, Az. 5 O 2/23).

Dies dürfte gewisse "Aktivitäten" einiger Bestatter erschweren. Allerdings müssen die einseitigen, intransparenten "Empfehlungen" von Bestattungsunternehmen in Pflegeeinrichtungen mal grundsätzlich betrachtet werden: Hier sind Transparenzkriterien und Ethikregeln vonnöten...

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3667

 

 

 

LG Limburg: Pflegeheim darf im Heimvertrag kein bestimmtes Bestattungsunternehmen vorgeben
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