Ein Leichenwagen ist kein Dienstwagen
Schade eigentlich:
Ein Leichenwagen als Firmenwagen ist unzumutbar. Das hat das Kölner Landesarbeitsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klargestellt und damit dem Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens Recht gegeben. In Anbetracht des Stellenwerts eines solchen Fahrzeugs könne dem Mitarbeiter und seiner Familie nicht zugemutet werden, auch privat und in der Freizeit mit einem Leichenwagen herumzufahren.
Da wäre so mancher Arbeitnehmer aber stolz, mit so ein einem Gefährt in der Gegend herum zu kutschieren…
Interessengemeinschaft (IG) für den Erhalt
historischer Fahrzeuge/BEFA 2005