Neues vom Ethikrat

In einem 60 Seiten langen Schreiben hat der Nationale Ethikrat in Deutschland Empfehlungen zur "Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende" abgegeben. Diese Empfehlungen sind allerdings aus unterschiedlichen Positionen innerhalb des Ethikrats hervorgegangen.
Völlig einig ist sich der Ethikrat über den Umgang mit aktiver Sterbehilfe - sie soll auf jeden Fall strafbar bleiben. Der Rat plädiert dafür, den Begriff der aktiven Sterbehilfe aufzugeben und von "Tötung auf Verlangen" zu sprechen. Der Ethikrat möchte eine generelle Änderung der bisherigen Terminologie durchsetzen, da Begriffe wie "aktive", "passive" und "indirekte" Sterbehilfe missverständlich seien.
Sehr erfreulich ist ebenfalls, dass die Orte des Sterbens mehr ins Blickfeld genommen werden sollen. Pflegeheime, Palliativstationen und Hospize sollten weiter ausgebaut werden.
Dem kann man nur zustimmen.

Spiegel.de

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