Das Ringen um die Sterbehilfe

Die Bundestags-Debatte um die Sterbehilfe hat begonnen: Die erste Beratung von vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe am Donnerstag.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, kann laut Paragraph 216 des Strafgesetzbuchs mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wenn der Wille des Verstorbenen nicht nachgewiesen werden kann, droht sogar eine Verurteilung wegen Totschlags.

fr-online.de

 

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